Arbeiten an und in stehenden und fliessenden Gewässern

Im Strassenunterhalt gibt es viele verschiedene Tätigkeiten bei denen Arbeiten, im Wasser oder am Ufer/ Böschungsrand, ausgeführt werden. Neben den Gefahren durch die auszuführenden Tätigkeiten, ist immer die zusätzliche Gefährdung des Ertrinkens zu berücksichtigen und das bereits ab einer Wassertiefe von 40 cm. Nach der neuen Bauarbeitenverordnung (BauAV, Art. 4) ist dafür immer ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept zu erstellen, im dem die baustellenspezifischen Massnahmen zu dokumentieren sind.

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