Hautkrebs als Berufskrankheit in der Schweiz

Warum lösen UV-Strahlen Hautkrebs aus? Eine starke UV-Exposition kann das Erbgut verändern und die Immunabwehr schwächen. Neuere Studien belegen, dass Personen, die sich häufig und lange ungeschützt der Sonne aussetzen, je nach Hauttyp und erblicher Veranlagung riskieren, an Hautkrebs durch UV-Strahlung zu erkranken. Menschen, die vorwiegend im Freien arbeiten, sogenannte Outdoorworker, tragen ein höheres Hautkrebsrisiko als Arbeitnehmende, die in Innenräumen tätig sind.

Diese Erkenntnis legt nahe, dass Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Ausschlaggebend ist, welche Form von Hautkrebs vorliegt. Handelt es sich um:

- eine Form von hellem Hautkrebs oder
- um schwarzen Hautkrebs – das maligne Melanom?

Sonnenstrahlen schaden der Haut schon nach einer Viertelstunde_Original_de_55641.png

Heller Hautkrebs wird oft als Berufskrankheit anerkannt, da ein Zusammenhang zwischen UV-bedingten Hautveränderungen und Arbeit im Freien nachgewiesen werden konnte. Schwarzer Hautkrebs hingegen scheidet als Berufskrankheit aus, da ein solcher Beleg fehlt.

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens an Hautkrebs erkrankt, sollten Sie dies Ihrer Unfallversicherung melden und den Fall prüfen lassen. Unser Factsheet erklärt Ihnen, welche Tumorformen als Berufskrankheit eingestuft werden.

Damit es gar nicht erst zu Hautkrebs durch UV-Strahlung kommt, empfehlen wir Ihnen, präventive Massnahmen zu ergreifen. Halten Sie Ihre Mitarbeitenden an, eine UV-Schutzkleidung bei der Arbeit zu tragen und erklären Sie ihnen, wie sie sich gegen die Risiken durch UV-Strahlen schützen können.

Weitere Informationen finden Sie im internen Bereich unter den Sicherheitsregeln oder direkt auf der Suva-Webseite.

Diese persönlichen Schutzmassnahmen helfen gegen Hitze und zu viel Sonne_Original_de_55679.png