Überqueren von Fahrbahnen 1. und 2. Klasse unter Verkehr

Es darf nie aus Gründen der Zeit, der Kosten oder der Bequemlichkeit ein erhöhtes Risiko eingegangen werden!

 

1. Ausgangslage

Für einige wenige Arbeiten und Tätigkeiten ist das Betreten und Überschreiten von Fahrbahnen, welche vom ordentlichen Verkehr benutzt werden, unumgänglich. Dies darf ausnahmslos und nur durch geschulte Personen der Gebietseinheiten / Strasseninspektoraten, des ASTRA sowie Dritte im Projektgeschäft erfolgen. In Ergänzung zur ASTRA Dokumentation 86024 (Verhalten bei Arbeiten auf Nationalstrassen) sind die nachstehenden Verhaltensregeln und Vorschriften deshalb strikte einzuhalten.

 

2. Geltungsbereich
  • Hochleistungsstrassen mit bis zu zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung (Autobahnen, Autostrassen) aufhalten.

  • Die VSS 40 885 ist grundsätzlich einzuhalten.

 

3. Gefahren beim Überqueren von Fahrbahnen unter Verkehr
  • Kollision mit einem Drittfahrzeug

  • Herunterfallen von Material

  • Stolpern

  • Ablenkung durch Gegenverkehr und/oder andere äussere Einflüsse.

 

4. Bei folgenden Tätigkeiten ist das Überqueren der Fahrbahn erlaubt
  • Bei kurzer Aufenthaltsdauer (Beseitigung einzelner Gegenstände bzw. toter Tiere bis ca. 15 kg usw.)

  • Behebung von kleineren Störungen an Einrichtungen

  • Umstellen von Klappsignalen

 

5. Verhalten beim Überqueren von Fahrbahnen unter Verkehr
  • Warnkleidung gemäss SN EN ISO 20471, Klasse 3 mit langen Hosen

  • Fahrbahn muss weit einsehbar und übersichtlich sein

  • Vorausschauend, bedacht und ruhig sein

  • Eine Überquerung ist nur zu Fuss möglich

  • Bei Tragen von Material ist darauf zu achten, dass nichts herunterfallen oder zum Stolpern führen kann

 

6. Rechtsgrundlagen, Norm und ASTRA-Dokumentation

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Faktenblatt Überqueren der Fahrbahn 1. + 2. Klasse unter Verkehr
  • 09.05.2023
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